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Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Juli 2020

Ab dem 1. Juli 2020 gilt für die Kindertageseinrichtungen der eingeschränkte Regelbetrieb. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote für bestimmte Gruppen von Kindern werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage ergangen sind und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

Wie in anderen Lebensbereichen (Schulen, Sport, Gastronomie) auch, werden die Kindertageseinrichtungen ab 1. Juli 2020 einen auf Grundlage eines Rahmen-Hygieneplans erstellten Hygieneplan anwenden. Dies bedeutet unter anderem dass

  • immer noch feste Gruppen gebildet werden müssen (gruppenübergreifende Früh- bzw. Spätdienste sind nicht möglich),
  • nach wie vor die gängigen Abstandsregeln gelten,
  • die Außenspielflächen nach Gruppen unterteilt genutzt werden müssen und
  • die Eltern die Einrichtung weiterhin nicht betreten dürfen. Die Bring- und Holsituation bleibt bis auf Weiteres wie bisher.